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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Dipl.Ing. Joerg Leichsenring – Handelsvermittlungen –
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Geschäftskunden(D) (Fassung vom 01.01.2011 )

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkenne ich nur an, wenn ich ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimme.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Für Services, die keine direkte Warenlieferung oder Dienstleistung zum Inhalt haben, gelten die besonderen Bedingungen der Services die dem jeweiligen Vertrag / der Auftragsbestätigung beigefügt werden.
(4) Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Bedingungen der einzelnen Services;
2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann ich diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch mich zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von mir durch eine Auftragsbestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. das Erbringen der Dienstleistung.

§ 3. Vertragsgegenstand

(1) Ich liefere die vom Kunden bestellten Waren oder erbringen die Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollten ich nachträglich erkennen, dass sich bei mir ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, werde ich den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls bin ich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Bei Lohnarbeit und kundenspezifischen Produkten ist der Kunde für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Produktbeschreibung voll selbst verantwortlich. Ich bin nicht verpflichtet die Unterlagen des Kunden zu prüfen. Insbesondere bei der Einzelfertigung von verschiedenen Teilen, die letztlich vom Kunden zu einer Einheit zusammengefügt werden, ist ausschließlich der Kunde für die Richtigkeit und Kompatibilität der Zeichnungsangaben und Produktbeschreibungen verantwortlich.
(3) In besonderen Fällen trete ich nur als Vermittler einer Lieferung oder Dienstleistung auf. Der Liefervertrag wird dann zwischen dem Kunden und dem Hersteller direkt geschlossen. Das Haftungsverhältnis entsteht damit direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Dies gilt auch, wenn ich als Zahlungsempfänger im Auftrag des Herstellers auftrete. Der Kunde wird von mir im Angebot und in der Auftragsbestätigung auf diesen besonderen Umstand jeweils ausdrücklich hingewiesen.

§ 4. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Muster etc., behalte ich mir Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dazu dem Besteller meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit ich das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen mir unverzüglich zurückzusenden.

§ 5. Preise, Rechnung und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten meine Preise ab Werk des Herstellers ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten sowie Währungskursänderungen für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(3) Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind mir innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
(4) Die Zahlung des Rechnungsendbetrages hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto eingehend zu dem in der Rechnung genannten Termin zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(5) Bei verspätetem Zahlungseingang bin ich berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit zu berechnen.
(6) Für jede schriftliche Mahnung bei Zahlungsverzug bin ich berechtig, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe zu berechnen.
(8) Außerdem behalte ich mir bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen das Recht vor,
Folgelieferungen zu Abrufaufträgen sowie alle weiteren Lieferungen – auch zu anderen Aufträgen – bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen zurückzuhalten. Dem Besteller steht in diesem Fall keinerlei Entschädigung gem. §8 (3) oder sonstige Ansprüche wegen Lieferverzuges zu.
(9) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Preise bei Katalog und Internetbestellungen

(1) Die Preisangaben im Katalog und auf dem Bestellformular sind Nettopreise. Die Mindestbestellmenge beträgt € 100,- Nettowarenwert. Für Bestellungen unter € 100,- Nettowarenwert wird ein Aufschlag von € 10,- netto berechnet.
(2) Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, Nachnahmegebühr sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.
(3) Die Erstlieferung bei Neukunden erfolgt prinzipiell per Nachnahme oder gegen Vorabüberweisung.
Alle weiteren Lieferungen erfolgen dann wahlweise
– auf Rechnung, Zahlungsziel 10 Tage netto
– auf Rechnung, Zahlungsziel 21 Tage netto, 8 Tage abzüglich 2% Skonto
– weiterhin per Nachnahme oder gegen Vorabüberweisung.
(4) Bei Bestellungen über die Homepage gelten nicht die Katalogpreise, sondern die auf der Homepage angegebenen Preise und Lieferkonditionen.
(5) Für Artikel aus dem laufenden Lieferprogramm, die jedoch in kundenspezifischer Aufmachung geliefert werden gelten nicht die Katalog / Bestellformularpreise.
(6) Mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste / Bestellformularen auf unserer Homepage im Internet werden alle bis dahin herausgegebenen Preislisten / Bestellformulare ungültig.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere die Bereitstellung endgültiger bestätigter Zeichnungen und gegebenenfalls die Freigabe von Fertigungsmustern voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Ich hafte im Fall des von mir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 9 Gefahrübergang bei Versendung

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers des Herstellers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Versandweg steht dem Kunden nicht zu.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ich mich nicht stets ausdrücklich hierauf berufe. Ich bin berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den mir entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an mich in Höhe des mit mir vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Ich werde jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für mich. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes meiner Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller mir anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für mich verwahrt.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von mir gelieferten Ware bei meinem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist meine Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werde ich die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach meiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Dies gilt nicht, wenn die Ware exakt nach den Zeichnungen und Beschreibungen des Bestellers gefertigt wurde und der Mangel auf Konstruktionsfehlern, fehlerhafter Materialauswahl oder mangelhafter Dimensionierung durch den Besteller zurückzuführen ist. Es ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von mir gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen mich bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Dieser § 11 gilt bei lediglich vermittelten Geschäften analog gegenüber dem Hersteller.

§ 12 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist mein Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Pirna, am 01.01.2011

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