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rechtliche Hinweise

 

Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zu Gesetzen und Verordnungen, die meine Tätigkeit und diesen Internetauftritt betreffen oder tangieren.

Sollten Sie eine auf Abmahnungen im Internet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sein und nach Ihrer Meinung hier einen Gesetzesverstoß finden, erwarte ich von Ihnen, dass Sie mich unverzüglich auf den von Ihnen beanstandeten Sachverhalt per Mail, Fax, Brief oder telefonisch aufmerksam machen bevor Sie eine kostenpflichtige oder strafbewehrte Abmahnung verschicken. Sollte tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegen, wird dieser selbstverständlich unverzüglich beseitigt. Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre faire Zusammenarbeit.

betreffend Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG

Die Spannungswandler sind aufgrund der Eingangsspannung von 24 V ausschließlich für den Einsatz in LKW u.ä. vorgesehen. Damit handelt es sich um Geräte, die eigens zum Einbau in Kraftfahrzeugen bestimmt sind und damit nicht unter das ElektroG fallen.

Zitat aus: BMU: Hinweise zum Anwendungsbereich ElektroG 24. Juni 2005

„2.5.1 Beispiel Autoradio

Da Transportmittel nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen (vgl. Prüfschritt 3), sind auch Geräte, die eigens zum Einbau in Flugzeugen, Schiffen, Bahnen, Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln (z.B. Fahrrädern) bestimmt sind, nicht vom Anwendungsbereich des ElektroG erfasst. Autoradios, Freisprechanlagen o.ä. werden eigens für den Betrieb in Fahrzeugen in Verkehr gebracht; sie fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG. Als in PKW eingebaute Geräte unterfallen sie der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen“ (AltfahrzeugV).“

Bei der Gerätefertigung und Leiterplattenbestückung handelt es sich um Lohnarbeiten, d.h. Hersteller des letztendlich in den Verkehr gebrachten Gerätes ist mein Auftraggeber in dessen Auftrag und unter dessen Marke gefertigt wird. Die Firma Jörg Leichsenring – Handelsvermittlungen – tritt hier nur als Vermittler des Fertigungsauftrages und gegebenenfalls als Transporteur auf.

Die Sensor- und Haustechnik ist noch keine Geschäftsbestandteil. Angestrebt ist hier die Registrierung des tschechischen Herstellers gemäß ElektroG.

 

betreffend Verpackungsverordnung (VerpackV)

Generell schließe ich mit meinen (gewerblichen) Kunden eine einmalige Vereinbarung, nach der der Kunde für die ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung der Verpackungen verantwortlich ist. Diese Möglichkeit läßt die VerpackV zu.

Der Verkauf von Spannungswandlern erfolgt ausschliesslich an gewerbliche Endverbraucher (b2b). Mit diesen wird eine Vereinbarung geschlossen, dass der gewerbliche Erwerber für die Entsorgung der Verpackungen verantwortlich ist.

Bei der Leiterplattenfertigung werden spezielle Transportgestelle im Umlauf verwendet. Als Versandkartonagen werden gebrauchte Kartons eingesetzt, für die bereits ein Beitrag bei einem Entsorgungssystem entrichtet wurde.

Für die Entsorgung der Versandverpackung aus dem Bereich der Blech- und Gehäusefertigung wird ebenfalls vertraglich dem Besteller die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung übertragen.

Der Versand von Produkten des Stahlbaus erfolgt generell auf EUR-Patetten im Austausch oder ohnehin unverpackt auf LKW.

Die Sensor- und Haustechnik ist noch keine Geschäftsbestandteil. Angestrebt ist hier die Registrierung des tschechischen Herstellers gemäß VerpackV.

 

betreffend Regelungen über den Fernabsatz (§§ 312b-312g BGB)

Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen nur an oder für gewerbliche Verbraucher (b2b). Demzufolge gelten dafür die Regelungen der §§ 312b-312g BGB nicht. Ein eventuelles Widerrufsrecht ist ebenfalls nicht relevant.

Die Sensor- und Haustechnik ist noch keine Geschäftsbestandteil.
Mit Verkaufsstart wird es einen speziellen Bereich mit den entsprechenden Belehrungen zu Widerrufsrecht, Rücknahme, Garantie bzw. Gewährleistung in direktem Zusammenhang mit dem Produktangebot geben. des tschechischen Herstellers gemäß VerpackV.